Freitag, 26. November 2021

NOVA SEDES KÜNDIGUNG

Nova Sedes berät: Was ist bei der Kündigung von VL-Sparverträgen zu beachten? 


Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlen: Das lohnt sich heute überhaupt nicht mehr. Eine Sparanlage im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft lohnt sich dagegen sehr wohl. Die Genossenschaft Nova Sedes klärt über die Kündigung von laufenden VL-Sparverträgen auf. 

Die Kreditzinsen sind im Keller, die Sparzinsen auch. Was bedeutet das für das bewährte Bausparmodell? Es bedeutet, dass in der Ansparphase, die je nach Laufzeit 5, 10 oder 15 Jahre dauert, Zinsen deutlich unterhalb der Inflationsrate erzielt werden - oder kurz: Geld wird vernichtet. Denn trotz der Zuschüsse durch Arbeitgeber und Staat bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) bleibt mit einem Bausparvertrag am Ende nichts übrig. Das wäre noch hinnehmbar, wenn die Zinsen in der Darlehensphase weit unter denen des Marktes lägen. 

Doch der vergünstigte Kredit, auf den man mit dem Bausparvertrag Anrecht hat, ist nicht günstiger als aktuelle Kreditzinsen – denn diese sind auf einem historischen Tiefstand bei unter einem Prozent. Wenn nun aber der VL-Bausparplan schon zum Beispiel zwei Jahre läuft: Wie kommt man da ohne große Verluste wieder raus? In der Öffentlichkeit gibt es die Auffassung, dass man VL-Verträge erst nach sieben Jahren kündigen kann. Das aber stimmt so nicht, wie die Wohnungsbaugenossenschaft Nova Sedes erklärt. 

Die Kündigung eines Bausparvertrags ist im Vertrag selbst festgehalten – und sie ist kostenlos. In der Regel gelten Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten. Die sieben Jahre beziehen sich auf die Sperrfrist für die staatliche Förderung "Abeitnehmersparzulage", die für vermögenswirksame Leistungen vom Finanzamt gewährt wird. Erst wenn ein VL-Sparvertrag sieben Jahre läuft, wird diese Förderung gewährt. Doch aussteigen kann man jederzeit.